Die Gründung der Bürger-Korporation Kleinhünin­gen fand zu Beginn des Jahres 1908 statt. Ausschlies­slich Kleinhüninger Bürger konnten Mitglied werden. Wer Mitglied werden wollte, musste sich in einer Li­ste eintragen. Diese Gründungsmitglieder bildeten den sogenannten «Stamm». Ihre Nachkommen ge­niessen noch heute gewisse Vorrechte bei der Auf­nahme in die Ehrengesellschaft.

Von der Bürgerratskanzlei Basel wurde die Korpo­ration mit einem Grundkapital von 60'000 Franken ausgestattet, die aus dem nach Basel übergegange­nen Vermögen der Bürgergemeinde Kleinhüningen ausgeschieden worden waren. Einige Jahre später folgte eine Nachzahlung von weiteren 20'000 Fran­ken. Der Grund dafür liess sich lange Zeit nicht aus den bestehenden Akten rekonstruieren. Nach der neuesten Quellenlage stellt sich heraus, dass diese Nachzahlung eine Art von Erfolgsbeteiligung oder Mehrwert-Abschöpfung war, denn die Bürgergemein­de Basel verkaufte ein gros ses Areal Kleinhüninger Bodens an den Kanton Basel-Stadt - das Gelände, auf dem der Rheinhafen Kleinhüningen erbaut und eingerichtet wurde. Das Stammkapital ist heute noch vorhanden.


Vermögensausscheidung auf Franken und Rappen


Aus den ersten Jahrzehnten sind nur wenige Do­kumente erhalten. Vom 11. November 1893 stammt ein Brief der Regierung an den Bürgerrat Kleinhüningen. Damit bestätigt der Regierungsrat die Übernahme der Geschäfte der Einwohnergemeinde Kleinhüningen, wie m 21. April 1893 vom Grossen Rat beschlossen.

Im Beschluss des Regierungsrats heisst es, «dass er auf den 1. Januar 1893 das gesamte Vermögen der Einwohnergemeinde Kleinhünin­gen mit sämtlichen Rechten, Ver­bindlichkeiten und Lasten zuhanden der Staatsverwaltung übernommen hat». Diesem Grundsatzbeschluss folgt eine Zusammenstellung, in der alle Vermögensteile «soweit es nicht in Strassenallmend besteht», fein säuberlich aufgeführt sind; Aktiven und Passiven, wobei die «Aktiva» aufgeteilt werden in Teile, die «zu Verwaltungszwecken verwendet» werden, und solche, die «ertragsfä­hig und verwertbar» sind.

Die Aktiven für Verwaltungs­zwecke wiederum sind aufgeteilt in Grundeigentum und Mobilien, über die ein detailliertes Verzeichnis bei­geheftet wurde. Als Grundeigentum sind aufgeführt: Das Feuerwehrma­gazin (auf dem Areal der Kirche), ein Waschhaus mit einer rund 1.5 Hektaren grossen Parzelle in den Rheinmatten sowie Gottesäcker, die auf drei Parzellen verteilt sind (ei­ner im Dorf bei der Kirche, der an­dere mit dem Leichenhaus im Rheinacker beim alten Rheinweg).

Das ertragsfähige und verwertba­re Grundeigentum bestand aus neun Parzellen. Einige der Parzellen wa­ren Weidland, andere Ackerland oder Gelände entlang von Wiese und Rhein (Rheinmatten). Insge­samt ging eine Fläche von knapp fUnfHektaren Kleinhüninger Boden über in Staatsbesitz. Dazu kamen zwei weitere Parzellen mit rund 46 Aren Mattland im Bann der Ge­meinde Weil.

Für die Bewertung wurden die Beträge aus der Gemeinderech­nung von 1892 eingesetzt; dem­nach hatte das Grundeigentum ei­nen Wert von 15'250 Franken. Wei­tere übernommene Vermögenstei­le waren die Mobilien im Gemein­debesitz (Gemeinderatszimmer, Gemeindeschopf und Schulmobi­liar - vom Spucknapf bis zu vier­sitzigen Schulbänken) im Wert von 7'010 Franken und ein Barvermö­gen von 16' 123 Franken und 76 Rappen. Vermerkt wird zudem ein Guthaben über 42'000 Franken für die Übergabe der Schulgebäude. Diesen Aktiven in der Höhe von 80'383.76 Franken standen als Pas­siven einzig Hypothekar- Verbind­lichkeiten in der Höhe von 50'000 Franken gegenüber.

Von dieser Urkunde bestehen zwei Exemplare. Eines davon - das staatliche - befindet sich im Staats­archiv. Das zweite ging ursprüng­lich an die Bürgergemeinde Klein­hüningen und kam in der Folge in den Besitz der Bürger-Korporation, die das Dokument heute sorgsam verwahrt.

Signet

Bürgerkorporation Kleinhüningen

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