Die Gründung der Bürger-Korporation Kleinhüningen fand zu Beginn des Jahres 1908 statt. Ausschliesslich Kleinhüninger Bürger konnten Mitglied werden. Wer Mitglied werden wollte, musste sich in einer Liste eintragen. Diese Gründungsmitglieder bildeten den sogenannten «Stamm». Ihre Nachkommen geniessen noch heute gewisse Vorrechte bei der Aufnahme in die Ehrengesellschaft.
Von der Bürgerratskanzlei Basel wurde die Korporation mit einem Grundkapital von 60'000 Franken ausgestattet, die aus dem nach Basel übergegangenen Vermögen der Bürgergemeinde Kleinhüningen ausgeschieden worden waren. Einige Jahre später folgte eine Nachzahlung von weiteren 20'000 Franken. Der Grund dafür liess sich lange Zeit nicht aus den bestehenden Akten rekonstruieren. Nach der neuesten Quellenlage stellt sich heraus, dass diese Nachzahlung eine Art von Erfolgsbeteiligung oder Mehrwert-Abschöpfung war, denn die Bürgergemeinde Basel verkaufte ein gros ses Areal Kleinhüninger Bodens an den Kanton Basel-Stadt - das Gelände, auf dem der Rheinhafen Kleinhüningen erbaut und eingerichtet wurde. Das Stammkapital ist heute noch vorhanden.
Vermögensausscheidung auf Franken und Rappen
Aus den ersten Jahrzehnten sind nur wenige Dokumente erhalten. Vom 11. November 1893 stammt ein Brief der Regierung an den Bürgerrat Kleinhüningen. Damit bestätigt der Regierungsrat die Übernahme der Geschäfte der Einwohnergemeinde Kleinhüningen, wie m 21. April 1893 vom Grossen Rat beschlossen.
Im Beschluss des Regierungsrats heisst es, «dass er auf den 1. Januar 1893 das gesamte Vermögen der Einwohnergemeinde Kleinhüningen mit sämtlichen Rechten, Verbindlichkeiten und Lasten zuhanden der Staatsverwaltung übernommen hat». Diesem Grundsatzbeschluss folgt eine Zusammenstellung, in der alle Vermögensteile «soweit es nicht in Strassenallmend besteht», fein säuberlich aufgeführt sind; Aktiven und Passiven, wobei die «Aktiva» aufgeteilt werden in Teile, die «zu Verwaltungszwecken verwendet» werden, und solche, die «ertragsfähig und verwertbar» sind.
Die Aktiven für Verwaltungszwecke wiederum sind aufgeteilt in Grundeigentum und Mobilien, über die ein detailliertes Verzeichnis beigeheftet wurde. Als Grundeigentum sind aufgeführt: Das Feuerwehrmagazin (auf dem Areal der Kirche), ein Waschhaus mit einer rund 1.5 Hektaren grossen Parzelle in den Rheinmatten sowie Gottesäcker, die auf drei Parzellen verteilt sind (einer im Dorf bei der Kirche, der andere mit dem Leichenhaus im Rheinacker beim alten Rheinweg).
Das ertragsfähige und verwertbare Grundeigentum bestand aus neun Parzellen. Einige der Parzellen waren Weidland, andere Ackerland oder Gelände entlang von Wiese und Rhein (Rheinmatten). Insgesamt ging eine Fläche von knapp fUnfHektaren Kleinhüninger Boden über in Staatsbesitz. Dazu kamen zwei weitere Parzellen mit rund 46 Aren Mattland im Bann der Gemeinde Weil.
Für die Bewertung wurden die Beträge aus der Gemeinderechnung von 1892 eingesetzt; demnach hatte das Grundeigentum einen Wert von 15'250 Franken. Weitere übernommene Vermögensteile waren die Mobilien im Gemeindebesitz (Gemeinderatszimmer, Gemeindeschopf und Schulmobiliar - vom Spucknapf bis zu viersitzigen Schulbänken) im Wert von 7'010 Franken und ein Barvermögen von 16' 123 Franken und 76 Rappen. Vermerkt wird zudem ein Guthaben über 42'000 Franken für die Übergabe der Schulgebäude. Diesen Aktiven in der Höhe von 80'383.76 Franken standen als Passiven einzig Hypothekar- Verbindlichkeiten in der Höhe von 50'000 Franken gegenüber.
Von dieser Urkunde bestehen zwei Exemplare. Eines davon - das staatliche - befindet sich im Staatsarchiv. Das zweite ging ursprünglich an die Bürgergemeinde Kleinhüningen und kam in der Folge in den Besitz der Bürger-Korporation, die das Dokument heute sorgsam verwahrt.
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